Änderung des Bebauungsplanes
KUNDMACHUNG
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Bad Vöslau beabsichtigt, den Bebauungsplan abzuändern.
Anpassungen und Ergänzungen
Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen soll der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan der Stadtgemeinde Bad Vöslau in einzelnen Teilbereichen abgeändert bzw. ergänzt werden.
Der Entwurf über die Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß § 72, Abs. 1 der NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200-0, in der derzeit geltenden Fassung, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von
16. September 2010 bis 29. Oktober 2010
im Rathaus der Stadtgemeinde Bad Vöslau (Bauamt) zur allgemeinen Einsichtnahme aufgelegt. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegefrist zum Entwurf des Bebauungsplanes, verfasst von Dipl. Ing. Herbert Liske, 2500 Baden, Kaiser Franz Josef - Ring 6/4, schriftlich Stellung zu nehmen.
Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen. Der Verfasser einer Stellungnahme hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.
Einsichtnahme
In die Unterlagen kann während der Parteienverkehrszeiten (Montag und Freitag: 8.00-12.00 Uhr, Mittwoch: 14.00-19.00 Uhr) im Bauamt (Rathaus, 2. Stock) Einsicht genommen werden.
Bad Vöslau, am 13.09.2010
Der Bürgermeister:
DI Christoph Prinz. e.h.
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