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Bad Vöslau Die offizielle Website der Stadtgemeinde Bad Vöslau

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Bauanzeigen

Anzeigepflichte Vorhaben

Auch „kleinere Bauarbeiten" bedürfen einer vorherigen Meldung (Bauanzeige) an die Baubehörde. Zu den anzeigepflichtigen Vorhaben gemäß §15 der NÖ Bauordnung zählen zum Beispiel:

Wenn von der Baubehörde innerhalb von 8 Wochen keine Untersagung erfolgt, dann darf der Anzeigeleger das Vorhaben ausführen.

Das Recht zur Ausführung eines anzeigepflichtigen Vorhabens erlischt, wenn mit seiner Ausführung nicht binnen 2 Jahren ab der Übermittlung der Bauanzeige begonnen worden ist.

Downloads

Bauanzeige-Formular-Allgemein-2012


Bauanzeige-Formular-Carport-2012

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