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Stadtgemeinde Bad Vöslau
Die Baueinreichung
Bewilligungspflicht
Folgende Bauarbeiten bedürfen einer baubehördlichen Bewilligung gemäß §14 der NÖ Bauordnung:
- Neu- und Zubauten von Gebäuden;
- Errichtung von baulichen Anlagen, durch welche Gefahren für Personen und Sachen oder Nachbarrechte verletzt werden könnten;
- Herstellung von Einfriedungen gegen öffentliche Verkehrsflächen (ohne Bebauungsplan);
- Abänderung von Bauwerken (Umbauarbeiten), wenn die Standsicherheit tragender Bauteile, der Brandschutz oder die hygienischen Verhältnisse beeinträchtigt werden;
- ortsfeste Aufstellung von Maschinen und Geräten; Lagerung brennbarer Flüssigkeiten von mehr als 1000 Liter;
- Abbruch von Bauwerken an Grundstücksgrenzen;
- Veränderung der Höhenlage des Geländes.
Downloads
Bauwerber-Info-2010 (pdf, 3.8MB)
(für beidseitiges Ausdrucken hergerichtet)