Gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 60) ist für Arbeiten auf oder neben der Straße eine Bewilligung der Behörde erforderlich (Bezirkshauptmannschaft Baden für Bundes- und Landesstraßen; Stadtgemeinde Bad Vöslau für Gemeindestraßen):
Die beauftragte Baufirma hat bei der zuständigen Behörde rechtzeitig um Bewilligung nach §90 StVO anzusuchen. Erforderliche Unterlagen:
Ansuchen §90 - Formular
Merkblatt für Straßenbauarbeiten