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Bad Vöslau Die offizielle Website der Stadtgemeinde Bad Vöslau

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Stadtgemeinde Bad Vöslau

Startseite Schwerpunktthemen Bauen und Wohnen Formulare StVO

Strassenpolizeiliche Ansuchen 

Lagerungen und Grabarbeiten

Gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO 60) ist für Arbeiten auf oder neben der Straße eine Bewilligung der Behörde erforderlich (Bezirkshauptmannschaft Baden für Bundes- und Landesstraßen; Stadtgemeinde Bad Vöslau für Gemeindestraßen):

Die beauftragte Baufirma hat bei der zuständigen Behörde rechtzeitig um Bewilligung nach §90 StVO anzusuchen. Erforderliche Unterlagen:

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Ansuchen §90 - Formular
Merkblatt für Straßenbauarbeiten

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