1) Begriffserklärung - Erstauftreten
Feuerbrand ist eine hochinfektiöse, schwer zu bekämpfende, bakterielle Krankheit und stellt eine ernstzunehmende Gefahr für das Kernobst und für anfällige Ziergehölze (Fam. Rosengewächse) dar! Bedroht sind sowohl der Erwerbsobstbau, der landschaftsprägende Streuobstbau (in Niederösterreich - überwiegend das Mostviertel) als auch Baumschulen, landwirtschaft l iche Betriebe, Hausgärten und öffentliche Grünanlagen. In Österreich wurde das Bakterium 1993 in Vorarlberg gefunden und wandert seither von Westen Richtung Osten. In Niederösterreich wurden 2004 bereits 569 positive Fälle verzeichnet.
2) Wirtspflanzen
Zu den Hauptwirtspflanzen zählen vor allem:
| Obstgehölze | Zier- und Wildgehölze | |
|---|---|---|
| Apfel | Zwergmispelarten | Apfelbeere |
| Birne | Weiß- und Rotdorn | Zierapfel |
| Quitte | Feuerdorn | Wollmispel |
| Mispel | Mehlbirne, Speierling, Elsbeere | Vogelbeere |
| Felsenbirne | Schein- und Zierquitten | |
| Photinia | ||
3) Krankheitsbild
An allen Wirtspflanzen treten die gleichen Krankheitssymptome auf, jedoch kann ihre Ausprägung je nach Pflanzenzustand, Sorte und Klima unterschiedlich sein.
! Für Mensch und Tier besteht keine Gefahr !
4) Ausbreitung
Über größere Entfernungen hinweg wird Feuerbrand vielfach mit verseuchten Pflanzmaterial, kontaminierten Gegenständen, Zugvogel, Straßenverkehr verbreitet.
Im Nahbereich erfolgt die Ausbreitung der Krankheit durch Regen, Wind und Insekten. Ebenso mechanische Verletzungen wie z . B. Hagelschlag oder Schnittmaßnahmen an den Wirtspflanzen können eine Ursache für die leichtere Übertragung der Krankheit sein.
Der Amtliche Pflanzenschutzdienst ersucht, im Verdachtsfall unbedingt den Feuerbrandbeauftraqten der Gemeinde zu kontaktieren, und die betroffene Pflanze möglichst unberührt zu lassen da dies eine weitere Gefahr der Übertragung an andere Wirtspflanzen bedeutet!
5 ) Schutz vor Verbreitung. Gesetzliche Regelungen
Die leicht übertragbare Krankheit wurde als Quarantänekrankheit eingestuft und unterliegt deshalb der MELDEPFLICHT eines/r jeden Gemeindebürgers/in !!!
Jeder Verdachtsfall ist unverzüglich am jeweiligen Gemeindeamt zu melden !
Nur durch ein frühzeitiges Erkennen dieser Krankheit können Maßnahmen gesetzt werden, um eine flächenharte Ausbrei tung zu verhindern! In jeder Gemeinde in NÖ ist ein erster Ansprechpartner für die Gemeindebürger/innen vorgesehen, der eventuelle Verdachtsfälle abklärt und bei berechtigten Verdacht den zuständigen Feuerbrandsachverständigen kontaktiert. Befallene Pflanzen werden nur von geschultem Personal gerodet und verbrannt.
6) Direkte Maßnahmen
Da Feuerbrand eine Bakterienkrankheit ist, gibt es derzeit keine effizienten Bekämpfungsmittel Die einziqe und bestmögliche Lösung ist das Roden, Ausschneiden und Verbrennen der betroffenen Pflanzen um ein Übergreifen auf gesunde Pflanzen zu verhindern- Nur wenn sich jede/r Gemeindebürger/in aktiv an der Feuerbrandbeobachtung und jeder Verdacht am Gemeindeamt gemeldet wird, kann eine Katastrophe größeren Ausmaßes verhindert werden!
Feuerbrand ist eine ernstzunehmende Pflanzenkrankheit - versuchen wir gemeinsam die wirtschaftlichen und kulturellen Schäden so gering als möglich zu halten!